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Was ist eine Eigenbedarfskündigung?
Einfach erklärt.
Wenn der Vermieter die Wohnung selbst braucht
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01 · DEFINITION
Was bedeutet Eigenbedarfskündigung?
Eine Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn Ihr Vermieter das Mietverhältnis beendet, weil er oder ein enger Familienangehöriger (Kinder, Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen) die Wohnung als Wohnsitz benötigt. Das Eigenbedarfsrecht ist ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund nach § 573 BGB – aber er ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Der Bedarf muss konkret und ernsthaft sein; eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung, um einen Mieter loszuwerden, ist rechtswidrig und kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Als Mieter haben Sie Widerspruchsrechte und in vielen Fällen erheblichen Kündigungsschutz.
02 · INHALT
Was steht typischerweise drin?
- Angabe des berechtigten Eigenbedarfspersons (wer genau soll einziehen)
- Konkreter Grund für den Eigenbedarf (warum wird genau diese Wohnung benötigt)
- Verwandtschaftsgrad der Person, die einziehen will
- Kündigungsfrist basierend auf der Mietdauer (3, 6 oder 9 Monate)
- Hinweis auf Ihr Recht zum Widerspruch bei sozialer Härte
- Datum, zu dem die Wohnung freizugeben ist
03 · NÄCHSTE SCHRITTE
Was sollten Sie jetzt tun?
- 01
Kündigung auf Formfehler und Plausibilität prüfen
Ist der Eigenbedarf konkret begründet? Steht klar drin, wer einziehen soll und warum? Fehlen diese Angaben oder sind sie vage, ist die Kündigung möglicherweise formell unwirksam. Lassen Sie die Kündigung von einem Mieterrechtsanwalt oder dem Mieterverein prüfen.
- 02
Kündigungsschutz klären
Bestimmte Mietergruppen haben erhöhten Schutz: schwer kranke oder pflegebedürftige Mieter, sehr alte Mieter, schwangere Mieterinnen, Mieter mit schulpflichtigen Kindern. Auch eine sehr lange Mietdauer spricht für einen Härtefall. Prüfen Sie, ob Ihr Fall darunter fällt.
- 03
Widerspruch wegen sozialer Härte prüfen
Liegt eine soziale Härte vor (Unmöglichkeit, Ersatzwohnraum zu finden, besondere Verwurzelung im Stadtquartier, Gesundheitsgefahren durch Umzug), können Sie der Kündigung schriftlich widersprechen. Der Widerspruch muss spätestens 2 Monate vor Mietende beim Vermieter sein.
- 04
Ersatzwohnraum und Schadensersatz im Blick behalten
Stellt sich nach dem Auszug heraus, dass der Vermieter den Eigenbedarf vorgetäuscht hat (er zieht nicht ein, vermietet sofort weiter), haben Sie Anspruch auf Schadensersatz: Umzugskosten, Differenzmiete, Maklerkosten. Bewahren Sie alle Belege auf.
FRISTEN · KALENDER NOTIEREN
Wichtige Fristen
- Mietdauer unter 5 Jahre: Kündigungsfrist 3 Monate
- Mietdauer 5–8 Jahre: Kündigungsfrist 6 Monate
- Mietdauer über 8 Jahre: Kündigungsfrist 9 Monate
- Ihr Widerspruch wegen sozialer Härte: spätestens 2 Monate vor Mietende
- Räumungsklage durch Vermieter: kann nach Ablauf der Frist eingereicht werden
KI · 20 SPRACHEN · DSGVO
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Häufige Fragen zur Eigenbedarfskündigung
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