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Was ist eine Elterngeld?
Einfach erklärt.

Einkommensersatz nach der Geburt

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01 · DEFINITION

Was bedeutet Elterngeld?

Elterngeld ersetzt nach der Geburt eines Kindes einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens. Es gibt drei Varianten: Basiselterngeld (14 Monate insgesamt, mindestens 2 Monate für den anderen Elternteil), ElterngeldPlus (doppelte Bezugsdauer bei halbem Betrag, ideal für Teilzeitarbeit) und Partnerschaftsbonus (4 zusätzliche Monate wenn beide Elternteile gleichzeitig 25-32 Stunden pro Woche arbeiten). Zuständig ist die Elterngeldstelle beim zuständigen Versorgungsamt.

02 · INHALT

Was steht typischerweise drin?

  • Höhe des Elterngeldes: 65-67% des relevanten Nettoeinkommens (mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro)
  • Bezugsmonate: welche Monate für welchen Elternteil bewilligt werden
  • Berechnungsgrundlage: welche Einkommensmonate herangezogen werden
  • Geschwisterbonus: 10% Aufschlag wenn ein weiteres Kind unter 3 Jahren (oder zwei unter 6 Jahren) im Haushalt lebt
  • Bei ElterngeldPlus: halber Betrag, doppelte Laufzeit

03 · NÄCHSTE SCHRITTE

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. 01

    Berechnungsgrundlage prüfen

    Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens der 12 Monate vor der Geburt berechnet. Monate in denen Sie Mutterschaftsgeld, ALG I oder Elterngeld für ein früheres Kind bezogen haben, werden bei der Berechnung übersprungen.

  2. 02

    Variante prüfen: Basis, Plus oder Bonus

    Überlegen Sie ob die gewählte Variante zu Ihrer Lebenssituation passt. ElterngeldPlus lohnt sich wenn Sie in Teilzeit zurückkehren. Der Partnerschaftsbonus bringt 4 zusätzliche Monate für beide Elternteile.

  3. 03

    Geschwisterbonus prüfen

    Wenn ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren in Ihrem Haushalt leben, haben Sie Anspruch auf einen Geschwisterbonus von 10%. Prüfen Sie ob dieser im Bescheid berücksichtigt wurde.

  4. 04

    Bei Fehler: Widerspruch innerhalb 1 Monat

    Wenn der Betrag oder die Berechnungsgrundlage nicht stimmt, legen Sie schriftlich Widerspruch bei der Elterngeldstelle ein. Legen Sie Einkommensnachweise und Geburtsurkunde bei.

FRISTEN · KALENDER NOTIEREN

Wichtige Fristen

  • Antrag rückwirkend für 3 Monate möglich – danach verfallen die Monate
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bescheiddatum
  • Änderungen (Einkommen durch Teilzeittätigkeit): sofort der Elterngeldstelle melden

KI · 20 SPRACHEN · DSGVO

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FAQ · HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Elterngeld

Wie viel Elterngeld bekomme ich?+
Das Elterngeld beträgt 65% Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens aus den 12 Monaten vor der Geburt. Bei niedrigem Einkommen bis 1.000 Euro netto erhöht sich der Satz auf bis zu 100%. Der Mindestbetrag ist 300 Euro (auch für Eltern ohne Einkommen), der Höchstbetrag 1.800 Euro pro Monat.
Können beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen?+
Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elterngeld beziehen – aber die gemeinsamen Monate zählen doppelt. Von den 14 Basismonaten sind maximal 12 Monate für einen Elternteil, die restlichen mindestens 2 Monate müssen vom anderen Elternteil genommen werden (sogenannte Partnermonate).
Bekomme ich Elterngeld als Selbständige oder Selbständiger?+
Ja. Selbständige erhalten Elterngeld auf Basis ihres Gewinns aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr. Die Berechnung ist komplexer als bei Angestellten. Sie müssen den aktuellen Steuerbescheid einreichen.
Was gilt bei Mehrlingsgeburten?+
Bei Zwillingen, Drillingen etc. gibt es einen Mehrlingszuschlag: für jedes weitere Kind 300 Euro zusätzlich pro Monat. Dieser gilt auch für ElterngeldPlus (dort 150 Euro je weiteres Kind).
Ab wann sollte ich Elterngeld beantragen?+
So früh wie möglich – am besten direkt nach der Geburt. Der Antrag kann rückwirkend für maximal 3 Monate gestellt werden. Warten Sie nicht zu lange: Monate die weiter als 3 Monate zurückliegen verfallen unwiderruflich.

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