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Was ist eine Nebenkostenabrechnung?
Einfach erklärt.
Betriebskosten vom Vermieter
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01 · DEFINITION
Was bedeutet Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung (auch Betriebskostenabrechnung) ist eine jährliche Aufstellung Ihres Vermieters über alle im Abrechnungszeitraum angefallenen Nebenkosten für Ihre Wohnung. Sie zeigt, ob Sie mit Ihren monatlichen Vorauszahlungen zu viel oder zu wenig geleistet haben. Das Ergebnis ist entweder eine Nachzahlung (Sie schulden dem Vermieter Geld) oder ein Guthaben (der Vermieter muss Ihnen Geld zurückzahlen). Wichtig: Nicht alle Kosten darf der Vermieter umlegen – nur die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführten Posten.
02 · INHALT
Was steht typischerweise drin?
- Abrechnungszeitraum (in der Regel 12 Monate, z.B. 01.01.–31.12.)
- Alle umlagefähigen Kostenarten mit Gesamtbetrag (Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister etc.)
- Ihr Anteil an den Gesamtkosten (berechnet nach Verteilerschlüssel: meist Wohnfläche)
- Summe Ihrer geleisteten Vorauszahlungen im selben Zeitraum
- Ergebnis: Nachzahlung oder Guthaben inkl. Fälligkeitsdatum
- Ggf. Hinweis auf neue Vorauszahlungshöhe ab dem nächsten Monat
03 · NÄCHSTE SCHRITTE
Was sollten Sie jetzt tun?
- 01
Frist des Vermieters prüfen
Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zusenden. Kommt sie später, müssen Sie eine eventuelle Nachzahlung nicht zahlen – ein Guthaben können Sie aber weiterhin einfordern.
- 02
Umlagefähige Kosten überprüfen
Nur Kosten aus Anlage 3 der BetrKV dürfen umgelegt werden: Heizung, Warmwasser, Kalt- und Abwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart, Gemeinschaftsantenne/Kabelanschluss. Verwaltungskosten und Reparaturen sind NICHT umlagefähig.
- 03
Belege einsehen
Sie haben das Recht, alle Originalbelege beim Vermieter einzusehen. Fordern Sie einen Termin an oder bitten Sie um Kopien. Stimmen die Zahlen nicht mit den Rechnungen überein, liegt ein Fehler vor.
- 04
Bei Fehlern schriftlich widersprechen
Stellen Sie Fehler fest (falsche Verteilung, nicht umlagefähige Kosten, falsche Quadratmeteranzahl), widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung.
FRISTEN · KALENDER NOTIEREN
Wichtige Fristen
- Vermieter muss Abrechnung innerhalb 12 Monate nach Abrechnungszeitraum senden
- Ihre Widerspruchsfrist: 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung
- Nachzahlung wird fällig: 30 Tage nach Erhalt der Abrechnung
- Guthaben: Vermieter muss innerhalb von 30 Tagen erstatten
KI · 20 SPRACHEN · DSGVO
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Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung
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